Ratgeber · Sonderfälle

Mietaufhebung in WG und Untermiete.

Von Metin Karadeniz, Sympathiq · Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026

In Wohngemeinschaften kommt es darauf an, wer im Mietvertrag steht. Mal müssen alle unterschreiben, mal nur eine Person. Und wer untervermietet hat, muss die Untermiete rechtzeitig mit beenden. Die häufigsten Fälle im Überblick.

Zu den drei Fällen
Auf dieser Seite
  1. Das Wichtigste kurz gefasst
  2. Wie ist die WG vertraglich aufgebaut?
  3. Wenn eine Person die WG verlassen will
  4. Untermiete: was erlaubt ist
  5. Was mit Untermietern passiert
  6. Was der Mietaufhebungsvertrag regeln sollte
  7. Darauf sollten beide Seiten achten
  8. Fragen zu WG und Untermiete

Das Wichtigste kurz gefasst.

  • Mietvertrag prüfen
  • Alle Hauptmieter zustimmen
  • Untermiete mit beenden
  • Untervermieten mit Erlaubnis

Wie ist die WG vertraglich aufgebaut?

ModellWer ist VertragsparteiWas beim Auszug gilt
Alle stehen im Mietvertragalle MitbewohnerAufhebung oder Wechsel nur mit allen und der Vermieterseite
Ein Hauptmieter mit Untermieternnur der HauptmieterHauptmieter regelt es mit der Vermieterseite allein
Einzelverträge pro Zimmerjeder für sein Zimmerjeder Vertrag wird für sich beendet

Wenn eine Person die WG verlassen will.

Stehen alle Mitbewohner im Mietvertrag, kann eine Person nicht allein kündigen. Eine Kündigung ist dann nur gemeinsam möglich.

Möglich ist eine Vereinbarung mit allen Mitbewohnern und der Vermieterseite, die die ausziehende Person aus dem Vertrag entlässt. Oft ist sie mit einem Nachmieter verbunden, der an ihre Stelle tritt. Das ist eine Form des Mietaufhebungsvertrags für eine Person.

Bis das vereinbart ist, haftet die ausziehende Person weiter für die Miete mit.

Untermiete: was erlaubt ist.

Wer einen Teil der Wohnung oder die ganze Wohnung untervermieten möchte, braucht dafür die Erlaubnis der Vermieterseite. Ist nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden, etwa aus beruflichen oder finanziellen Gründen, hat die Mieterseite in der Regel einen Anspruch darauf, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten. Für die ganze Wohnung besteht dieser Anspruch nicht. Die Vermieterseite kann die Erlaubnis verweigern, wenn ihr die Untervermietung im Einzelfall nicht zuzumuten ist.

Eine Untervermietung ohne Erlaubnis kann zu einer Abmahnung und im Einzelfall zur Kündigung führen. Wer untervermieten möchte, fragt deshalb am besten vorher schriftlich an.

Was mit Untermietern passiert.

Untermieterinnen und Untermieter haben keinen eigenen Vertrag mit der Vermieterseite, ihr Vertrag besteht nur mit dem Hauptmieter. Endet das Hauptmietverhältnis, auch durch einen Mietaufhebungsvertrag, muss die Wohnung insgesamt zurückgegeben werden. Die Vermieterseite kann die Herausgabe dann auch von den Untermietern verlangen.

Der Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermietern endet dadurch nicht von selbst. Der Hauptmieter sollte den Auszug deshalb rechtzeitig und offen mit den Untermietern klären, bevor er einem Enddatum zustimmt. So haben auch sie genug Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen.

Was der Mietaufhebungs­vertrag regeln sollte.

  • Wer aus dem Vertrag ausscheidet und wer bleibt
  • Ob ein Nachmieter in den Vertrag eintritt
  • Bis wann Untermieter ausgezogen sind
  • Wie die Kaution zwischen den Mitbewohnern aufgeteilt wird
  • Unterschrift aller Vertragsparteien

Darauf sollten beide Seiten achten.

  • Vorher klären, wer im Mietvertrag steht
  • Untervermietung nur mit Erlaubnis der Vermieterseite
  • Untermieter früh und offen über den Auszug informieren
  • Alle Vertragsparteien in die Vereinbarung einbeziehen
  • Absprachen unter Mitbewohnern schriftlich festhalten

Bei einer nicht gemeldeten Untervermietung wird es für alle Beteiligten schnell schwierig. Manche haben sich am Ende doch geeinigt, andere haben selbst gekündigt, einige haben es bis vor Gericht kommen lassen. Wer untervermieten möchte, sollte vorher die Erlaubnis einholen. Das erspart beiden Seiten viel Ärger.

Metin KaradenizSympathiq

Fragen zu WG und Untermiete.

01Kann ich allein aus einem WG-Mietvertrag aussteigen?

Stehen alle Mitbewohner im Mietvertrag, nicht allein, eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich. Möglich ist eine Vereinbarung mit allen Mitbewohnern und der Vermieterseite, die Sie aus dem Vertrag entlässt, oft verbunden mit einem Nachmieter.

02Müssen alle Mitbewohner den Mietaufhebungs­vertrag unterschreiben?

Unterschreiben müssen alle, die im Mietvertrag stehen. Untermieterinnen und Untermieter unterschreiben nicht, weil sie keinen Vertrag mit der Vermieterseite haben. Bei Einzelverträgen pro Zimmer unterschreibt nur, wer sein Zimmer aufgibt.

03Was passiert mit meinem Untermieter, wenn ich ausziehe?

Endet Ihr Mietvertrag, muss die Wohnung insgesamt zurückgegeben werden, auch von Ihren Untermietern. Klären Sie den Auszug deshalb rechtzeitig mit ihnen, bevor Sie einem Enddatum zustimmen.

04Darf ich ohne Erlaubnis untervermieten?

Nein, Sie brauchen die Erlaubnis der Vermieterseite. Ist nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden, kann ein Anspruch darauf bestehen, aber nur für einen Teil der Wohnung. Eine Untervermietung ohne Erlaubnis kann zu einer Abmahnung und im Einzelfall zur Kündigung führen.

05Wer bekommt die Kaution, wenn einer auszieht?

Die Kaution wird in der Regel erst am Ende des Mietverhältnisses abgerechnet, nicht beim Auszug einer einzelnen Person, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wie die Mitbewohner sie untereinander aufteilen, halten sie am besten schriftlich fest, etwa wenn ein Nachmieter den Anteil übernimmt.

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Über den Autor

Metin Karadeniz ist Gründer von Sympathiq. Er arbeitet im Auftrag von Eigentümern und begleitet Mietaufhebungen in der Praxis. Hier teilt er sein Wissen zum Mietaufhebungsvertrag, sachlich und verständlich für Mieter und Vermieter. Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Mieterinnen und Mieter können sich jederzeit an einen Mieterverein oder eine Anwältin oder einen Anwalt wenden.

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