Übergabeprotokoll: Vorlage und Checkliste.
Von Metin Karadeniz, Sympathiq · Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026
Ein Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand die Wohnung am Tag der Rückgabe ist, welche Zählerstände gelten und wie viele Schlüssel übergeben wurden. Es verhindert Streit über Schäden und Abrechnungen, für beide Seiten.
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- Das Wichtigste kurz gefasst
- Wozu ein Übergabeprotokoll dient
- Übergabeprotokoll beim Einzug und beim Auszug
- Checkliste Wohnungsübergabe
- So läuft die Übergabe ab
- Wer bei der Übergabe dabei ist
- Was die Unterschrift bedeutet
- Wenn man sich über einen Mangel nicht einig ist
- Übergabe nach einer Wohnungsauflösung
- Nach der Übergabe
- Darauf sollten beide Seiten achten
- Fragen zur Übergabe
Übergabeprotokoll als Vorlage.
Das Wichtigste kurz gefasst.
- Gemeinsam begehen
- Fotos mit Datum machen
- Beide unterschreiben
- Jede Seite eine Kopie
Wozu ein Übergabeprotokoll dient.
Ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist aber der beste Nachweis dafür, in welchem Zustand die Wohnung bei der Rückgabe war. So schützt es beide Seiten vor späterem Streit über Schäden, Schlüssel und Zählerstände.
Beim Mietaufhebungsvertrag wird ein gemeinsames Protokoll oft ausdrücklich vereinbart. Dann steht schon im Vertrag, dass die Übergabe gemeinsam stattfindet und schriftlich festgehalten wird.
Übergabeprotokoll beim Einzug und beim Auszug.
Ein Übergabeprotokoll ist bei beiden Gelegenheiten sinnvoll. Aufbau und Inhalt sind gleich: Zustand der Räume, Zählerstände, Schlüssel, Fotos und die Unterschriften beider Seiten.
Beim Einzug hält das Protokoll fest, welche Mängel schon vorhanden sind. Beim Auszug zeigt es, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird. Wer beide Protokolle hat, kann später nachvollziehen, was sich während der Mietzeit verändert hat.
Beim Auszug kommen oft Punkte hinzu, die beim Einzug keine Rolle spielen, etwa vereinbarte Restarbeiten, Gegenstände, die in der Wohnung bleiben dürfen, oder die Anschrift für die Abrechnung der Kaution.
Checkliste Wohnungsübergabe.
- Datum, Adresse und Anwesende
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung
- Anzahl und Art aller Schlüssel
- Zustand jedes Raums
- Mängel und Schäden, genau beschrieben
- Fotos mit Datum
- Vereinbarte Arbeiten mit Frist
- Unterschrift beider Seiten
So läuft die Übergabe ab.
Den Übergabetermin stimmen beide Seiten vorher ab. Er sollte bei Tageslicht liegen und genug Zeit lassen, um jeden Raum in Ruhe anzusehen.
Hilfreich ist eine gemeinsame Vorbesichtigung einige Wochen vor dem Auszug. Dabei lässt sich klären, was noch zu tun ist, etwa kleinere Reparaturen oder das Räumen des Kellers. So bleibt Zeit, Arbeiten rechtzeitig zu erledigen, und am Übergabetag gibt es weniger Überraschungen.
Bei der Übergabe gehen beide Seiten die Wohnung Raum für Raum gemeinsam durch. Zählerstände werden abgelesen, Schlüssel gezählt und Mängel mit Fotos festgehalten. Am Ende erhält jede Seite ein unterschriebenes Exemplar.
Übernimmt für die Vermieterseite jemand anderes die Übergabe, etwa eine Hausverwaltung, sollte diese Person die Vereinbarungen aus dem Mietaufhebungsvertrag kennen. Am besten liegt der Vertrag bei der Übergabe auf dem Tisch. Dann können beide Seiten nachsehen, was abgesprochen ist, zum Beispiel ob Gegenstände in der Wohnung bleiben dürfen oder ob Schönheitsreparaturen entfallen.
Wer bei der Übergabe dabei ist.
Bei der Übergabe sind in der Regel die Mieterseite und die Vermieterseite dabei. Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, klären sie vorher, wer zum Termin kommt. Wer allein kommt, sollte eine Vollmacht der anderen dabeihaben.
Wer nicht selbst kommen kann, kann sich vertreten lassen, etwa durch Angehörige oder Bekannte mit einer schriftlichen Vollmacht. Für die Vermieterseite übernimmt das oft die Hausverwaltung. Wer vertritt, sollte die Vollmacht dabeihaben und die Vereinbarungen kennen.
Eine dritte Person als Zeugin oder Zeuge kann hilfreich sein, wenn eine Seite Streit befürchtet.
Was die Unterschrift bedeutet.
Wer das Protokoll unterschreibt, bestätigt den Zustand, der darin festgehalten ist. Das gilt für beide Seiten.
Bestätigt die Vermieterseite den Zustand ohne Vorbehalt, kann sie sich später auf Mängel, die bei der Übergabe erkennbar waren und nicht im Protokoll stehen, in der Regel nicht mehr berufen. Für versteckte Mängel gilt das nicht. Für die Mieterseite gilt: Ein Mangel im Protokoll belegt den Zustand der Wohnung. Ob es sich um normale Abnutzung handelt und wer einen Schaden zu verantworten hat, ist damit noch nicht entschieden, solange das Protokoll dazu nichts festhält.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie für falsch halten. Ist eine Seite mit einem Punkt nicht einverstanden, schreibt sie ihre Sicht ins Protokoll und unterschreibt dann. So bleibt festgehalten, worin beide sich einig sind und wo nicht.
Wenn man sich über einen Mangel nicht einig ist.
Nicht jede Übergabe endet in voller Einigkeit. Dann gehört ins Protokoll, dass man sich über diesen Punkt nicht einig ist, mit der Sicht beider Seiten in wenigen Worten.
Fotos mit Datum halten fest, wie der Mangel aussieht. Ist eine dritte Person dabei, kann sie den Zustand später bezeugen.
Kommt es danach zum Streit, helfen ein Mieterverein, ein Verband der Eigentümer oder eine Anwältin oder ein Anwalt weiter.
Übergabe nach einer Wohnungsauflösung.
Wird eine Wohnung von Angehörigen oder Erben aufgelöst, übernehmen sie oft auch die Übergabe. Wer handelt, sollte das nachweisen können, etwa mit einer Vollmacht oder einem Nachweis, wer Erbe ist.
Vorher lohnt es sich zu klären, was in der Wohnung bleiben darf und was entsorgt wird. Das Protokoll hält dann fest, dass die Wohnung geräumt ist oder welche Gegenstände mit Zustimmung der Vermieterseite bleiben.
Für Angehörige ist diese Zeit oft belastend. Ein ruhiger Termin mit genug Zeit hilft beiden Seiten.
Nach der Übergabe.
Mit der Rückgabe beginnt eine Frist: Ansprüche der Vermieterseite wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe.
Danach folgt die Abrechnung der Kaution. Das Protokoll ist dafür eine wichtige Grundlage.
Darauf sollten beide Seiten achten.
- Den Mietaufhebungsvertrag zur Übergabe mitnehmen
- Wer die Übergabe macht, kennt die Vereinbarungen aus dem Vertrag
- Einige Wochen vorher die Wohnung gemeinsam ansehen
- Jeden Mangel mit Foto und kurzer Beschreibung festhalten
- Abweichende Sichtweisen im Protokoll notieren
Bei der Übergabe selbst geht selten etwas schief. Fehler entstehen, wenn viele beteiligt sind. Übernimmt etwa die Hausverwaltung die Übergabe, fehlt ihr manchmal, was im Vertrag vereinbart wurde: dass Gegenstände für die Entrümpelung bleiben dürfen oder keine Schönheitsreparaturen nötig sind. Deshalb halten bei mir alle Beteiligten die Absprachen an einer gemeinsamen Stelle fest.
Fragen zur Übergabe.
01Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Nein, gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben. Es ist aber der beste Nachweis für den Zustand der Wohnung bei der Übergabe und wird im Mietaufhebungsvertrag oft ausdrücklich vereinbart.
02Muss ich das Übergabeprotokoll unterschreiben?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Ohne Unterschrift fehlt aber der gemeinsame Nachweis, und im Streitfall muss jede Seite ihre Sicht anders belegen, etwa mit Fotos oder Zeugen. Besser ist es, abweichende Sichtweisen im Protokoll zu vermerken und dann zu unterschreiben.
03Wer erstellt das Übergabeprotokoll?
Beide Seiten gemeinsam, bei einem Termin in der Wohnung. Oft bringt die Vermieterseite oder die Hausverwaltung ein Formular mit. Sie können auch unsere Vorlage verwenden. Wichtig ist, dass beide den Inhalt prüfen und jede Seite ein unterschriebenes Exemplar erhält.
04Was passiert, wenn kein Protokoll gemacht wurde?
Dann fehlt ein gemeinsamer Nachweis. Im Streit muss jede Seite ihre Sicht anders belegen, etwa mit Fotos, Zeugen oder Unterlagen. Das ist meist schwieriger.
05Kann ich die Vorlage auch beim Einzug nutzen?
Ja. Die Vorlage passt für jede Wohnungsübergabe, beim Einzug wie beim Auszug. Beim Einzug hält sie fest, welche Mängel schon vorhanden sind.
06Ist die Vorlage kostenlos?
Ja. Sie können das Übergabeprotokoll als PDF ohne Anmeldung herunterladen, einzeln oder als Teil des Musterpakets.
Vorlage und Musterpaket.
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Metin Karadeniz ist Gründer von Sympathiq. Er arbeitet im Auftrag von Eigentümern und begleitet Mietaufhebungen in der Praxis. Hier teilt er sein Wissen zum Mietaufhebungsvertrag, sachlich und verständlich für Mieter und Vermieter. Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Mieterinnen und Mieter können sich jederzeit an einen Mieterverein oder eine Anwältin oder einen Anwalt wenden.
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