Ratgeber · Sonderfälle

Trennung: einer bleibt, einer geht.

Von Metin Karadeniz, Sympathiq · Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026

Stehen beide Partner im Mietvertrag, kann nach einer Trennung niemand allein aus dem Vertrag aussteigen. Es braucht eine Einigung mit der Vermieterseite. Hier lesen Sie, welche Wege es gibt und was bis dahin für Miete und Kaution gilt.

Zu den Wegen
Auf dieser Seite
  1. Das Wichtigste kurz gefasst
  2. Wer steht im Mietvertrag?
  3. Eine Person aus dem Vertrag entlassen
  4. Besonderheit bei Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft
  5. Was der Mietaufhebungsvertrag regeln sollte
  6. Darauf sollten beide Seiten achten
  7. Fragen zu Trennung und Scheidung

Das Wichtigste kurz gefasst.

  • Auszug beendet Vertrag nicht
  • Beide haften weiter
  • Drei Seiten einigen sich
  • Schriftlich festhalten

Wer steht im Mietvertrag?

FallWas gilt
Beide stehen im Mietvertragbeide bleiben Mieter, bis eine Lösung vereinbart ist
Nur die Person, die ausziehtdie bleibende Person braucht einen eigenen Vertrag
Nur die Person, die bleibtfür die Vermieterseite ändert sich nichts

Wer auszieht, aber im Mietvertrag bleibt, haftet weiter für die Miete mit. Das ist der häufigste Grund, die Lage sauber zu regeln.

Eine Person aus dem Vertrag entlassen.

Stehen beide im Vertrag, kann eine Person nicht allein kündigen, eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich.

Möglich ist eine Vereinbarung mit der Vermieterseite, die eine Person aus dem Vertrag entlässt und den Vertrag mit der anderen fortsetzt. Das ist eine Form des Mietaufhebungsvertrags für eine Person. Ebenso möglich ist, den bisherigen Vertrag aufzuheben und mit der bleibenden Person einen neuen Mietvertrag zu schließen.

Die Vermieterseite muss nicht zustimmen und prüft oft, ob die bleibende Person die Miete allein tragen kann. Unter Umständen kann die ausziehende Person von der anderen verlangen, an einer gemeinsamen Kündigung mitzuwirken.

Besonderheit bei Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft.

Nach der Scheidung kann ein Ehepartner verlangen, dass ihm die Wohnung überlassen wird, wenn er stärker auf sie angewiesen ist als der andere, etwa wegen der Kinder. Teilen beide Ehepartner der Vermieterseite mit, wer bleibt, wird der Mietvertrag mit diesem Ehepartner fortgesetzt, auch ohne Zustimmung der Vermieterseite. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt das entsprechend.

Dieser Anspruch besteht bis ein Jahr nach der Scheidung. Die Vermieterseite kann innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen, wenn in der Person, die bleibt, ein wichtiger Grund liegt.

Für Paare ohne Trauschein gilt das nicht, dort braucht es die Zustimmung der Vermieterseite.

Was der Mietaufhebungs­vertrag regeln sollte.

  • Wer aus dem Vertrag ausscheidet und ab wann
  • Ob der Vertrag mit der anderen Person weiterläuft
  • Wie die Kaution aufgeteilt wird
  • Wer offene Betriebskosten trägt
  • Unterschrift aller Vertragsparteien

Darauf sollten beide Seiten achten.

  • Den Auszug der Vermieterseite früh mitteilen
  • Klären, ob die Miete allein tragbar ist
  • Austritt aus dem Vertrag schriftlich festhalten
  • Kaution und Betriebskosten zwischen den Partnern regeln
  • Gespräch mit allen Beteiligten suchen

Oft hat sich ein Paar längst getrennt, steht aber noch gemeinsam im Mietvertrag. Dann ist unklar, ob die Vermieterseite eine Person aus dem Vertrag entlässt und ob die andere sich die Wohnung allein leisten kann. Das lässt sich meist gut in einem gemeinsamen Gespräch klären. Wichtig ist, dass am Ende im Vertrag steht, wer bleibt und wer nicht.

Metin KaradenizSympathiq

Fragen zu Trennung und Scheidung.

01Kann ich nach der Trennung allein aus dem Mietvertrag aussteigen?

Stehen beide im Mietvertrag, nicht allein, eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich. Möglich ist eine Vereinbarung mit der Vermieterseite, die Sie aus dem Vertrag entlässt und ihn mit der anderen Person fortsetzt.

02Muss die Vermieterseite mich aus dem Vertrag entlassen?

Nein, sie muss nicht zustimmen. Oft prüft sie, ob die bleibende Person die Miete allein tragen kann. Für Eheleute gelten nach der Scheidung besondere Regeln.

03Hafte ich weiter für die Miete, wenn ich ausgezogen bin?

Ja, solange Sie im Mietvertrag stehen. Das endet erst, wenn Sie aus dem Vertrag entlassen sind oder der Vertrag insgesamt endet.

04Wer darf nach einer Scheidung in der Wohnung bleiben?

Ein Ehepartner kann verlangen, dass ihm die Wohnung überlassen wird, wenn er stärker auf sie angewiesen ist, etwa wegen der Kinder. Teilen beide das der Vermieterseite mit, wird der Mietvertrag mit ihm fortgesetzt, auch ohne ihre Zustimmung. Das geht bis ein Jahr nach der Scheidung. Lassen Sie sich dazu im Zweifel familienrechtlich beraten.

05Was passiert mit der Kaution nach einer Trennung?

Die Kaution wird in der Regel erst abgerechnet, wenn das Mietverhältnis insgesamt endet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wie die Partner sie untereinander aufteilen, halten sie am besten schriftlich fest.

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Über den Autor

Metin Karadeniz ist Gründer von Sympathiq. Er arbeitet im Auftrag von Eigentümern und begleitet Mietaufhebungen in der Praxis. Hier teilt er sein Wissen zum Mietaufhebungsvertrag, sachlich und verständlich für Mieter und Vermieter. Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Mieterinnen und Mieter können sich jederzeit an einen Mieterverein oder eine Anwältin oder einen Anwalt wenden.

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Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026Quellen: